002 Betriebsstätte – ausländische Unternehmen herzlich willkommen
Shownotes
Mit Eintritt in den deutschen Markt hat man allerdings schnell eine Betriebsstätte – zur Freude des deutschen Fiskus. Nicht allein die Errichtung von Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in Deutschland haben steuerliche und rechtliche Konsequenzen. Schon die Vertriebsaktivitäten eines einzelnen Mitarbeiters tangieren deutsche Compliance-Regeln. Über alle denkbaren Facetten und Konstellationen wissen Milena Charnitzky und Tobias Steigenberger aus ihrer täglichen Praxis zu berichten. Jetzt in der neuen Podcastfolge von „No Risk, Think Twice – Recht und Steuern zu Compliance von Rittershaus und Falk“.
Neuer Kommentar