006 Aufhebungsverträge mit Arbeitnehmern bergen gleich mehrfach Fallstricke

Shownotes

Selbst wenn man sich als Arbeitgeber besonders fair von Mitarbeitenden trennen möchte, sind Konflikte nicht ausgeschlossen. Und die gehen wegen weitreichender Treue- und Aufklärungspflichten immer zu Lasten des Arbeitgebers. Kann der Arbeitgeber trotzdem auf steuerliche Gestaltungswünsche des Ausscheidenden eingehen und damit eine Abfindung mindern? Welche Gestaltungsspielräume man nutzen kann, erörtern wir aus steuerlicher wie rechtlicher Sicht in der neuen Podcastfolge von „No Risk, Think Twice – Recht und Steuern zu Compliance von Rittershaus und Falk“.

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